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Aus unserer Satzung

1.4 Der Verein ist Mitglied im "Jugend mit einer Mission - Deutschlandverband e.V." der die Funktion des Dachverbandes für den Gesamtverband von "Jugend mit einer Mission" in Deutschland innehat. "Jugend mit einer Mission - Deutschlandverband e.V." ist Teil des internationalen christlichen Missionswerkes "Youth With A Mission".

§2 Zweck des Vereins

2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2.2 Die Zwecke des Vereins sind

Gemeinnützig

a) die Förderung der Religion (§ 52 Abs.2, Nr.2 AO), insbesondere die 1) Befähigung von Nichtmitgliedern, aber auch seiner Mitglieder, sich als Christen in der Welt und damit in Ehe, Familie, Arbeit, Freizeit, Kultur, Kirche, Gesellschaft und Staat zu bewähren, zu fördern; 2) durch Aktivitäten seiner Mitglieder auf biblischer Grundlage das Gemeinwohl zu fördern und an der ständigen Erneuerung von Kirche und Gesellschaft mitzuwirken; 3) auf der Grundlage der Botschaft Jesu Christi Mission und Evangelisation im In- und Ausland in allen Möglichkeiten zu fördern und selbst auszuüben;

b) die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs.2, Nr.4 AO);

c) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs.2, Nr.19 AO);

d) die Förderung von Erziehung und Volksbildung (§ 52 Abs.2, Nr.7 AO);

e) die Förderung internationaler Gesinnung und der Völkerverständigung (§ 52 Abs.2, Nr.13 AO);

f) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs.2, Nr.15 AO);

g) die Förderung der Hilfe für religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Katastrophenopfer und Behinderte (§ 52 Abs.2, Nr.10 AO);

Mildtätig

a) die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind( § 53 Nr.1 AO);

b) die selbstlose Unterstützung von Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist (§ 53 Nr.2 AO).

2.3 Diese Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch

Gemeinnützig

a) [Religion] das Betreiben von Ausbildungszentren u.a. für Evangelisten, Missionare und biblisch-christliche Reformer; biblisch-christliche Bildungstätigkeiten; Unterstützung von Gemeindeaufbau und -gründung in Wort und Tat; Förderung und Unterstützung von steuerbegünstigten im Inland und ihnen entsprechend gleichgestellten Körperschaften im Ausland für die selbstlose Verwirklichung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, insbesondere zur Ermöglichung missionarischer Aktivitäten, zur Verbreitung des Wortes Gottes durch Evangelisation in Wort und Tat, sowie begleitender praktischer Hilfe.

b) [Jugendhilfe] die Durchführung und Förderung von Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII, insbesondere offene Jugendarbeit, die Durchführung von Jugendcamps und –Freizeiten, jugendpflegerische Erziehungs- und Bildungstätigkeiten; das Betreiben des Jugend- und Familienzentrums in Hainichen;

c) [Schutz von Ehe und Familie] die Förderung der Ehe und der Erziehung in der Familie im Sinne des § 16 und 17 SGB VIII; das Betreiben des Jugend- und Familienzentrums in Hainichen;

d) [Erziehung und Volksbildung] Lehrtätigkeit; die Durchführung von Seminaren und ähnlichen Bildungsangeboten; die Entwicklung, Bearbeitung, gfl. Übersetzung und Verbreitung von zeitgemäßen Lehrprodukten insbesondere in den Bereichen Erziehung und Jugend- und Familienbildung; die Durchführung von Studienkursen der „Universtiy of the Nations“; die Registrierung als „Family Resource Center“ an der „Universtiy of the Nations“;

e) [internationaler Gesinnung und Völkerverständigung] die Durchführung von Jugendgemein- schaftsdiensten im Ausland; die Durchführung praktischer Hilfe, Besuchsdienste und Jugendarbeit mit Asylbewerbern und Personen mit Migrationshintergrund; die Durchführung internationaler Bildungskurse im Jugend- und Familienzentrum in Hainichen in Partnerschaft mit der University of the Nations;

f) [Entwicklungszusammenarbeit] die Förderung und das Initiieren von Entwicklungshilfe-Projekten durch Kurzzeithilfe, sowie Mitarbeiterentsendungen zum Aufbau und der Begleitung dieser Projekte durch Lehrtätigkeit, praktischen Umsetzung, sowie die fachlich Begleitung von Mitarbeitern aus dem Projekt-Land;

g) [Hilfe] insbesondere die Unterstützung von Katastrophenopfern, Behinderten und religiös Verfolgten durch Wort und Tat.

Mildtätig

(a und b) Angebote für praktische Hilfe und Dienste der Barmherzigkeit; Unterstützung beim Bewältigen des Alltages der Betroffenen; Förderung und Unterstützung von steuerbegünstigten im Inland und ihnen entsprechend gleichgestellten Körperschaften im Ausland für die selbstlose Verwirklichung mildtätiger Zwecke.

2.4 Zweck des Vereins ist auch die Mittelbeschaffung zur Förderung der oben genannten satzungsgemäßen Zwecke und zwar im Inland durch steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und im Ausland durch ausländische Körperschaften, die ihre Mittel für dem Grund und der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwenden, insbesondere durch "Youth with a Mission" verbundene Schwesterorganisationen. Insoweit handelt der Verein auch als Förderverein im Sinne des § 58 Nr.1 AO.

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§3 Gemeinnützigkeit

3.1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.2 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben auch bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

3.3 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

3.4 Ehrenamtlich für den Verein tätige Personen erhalten nur Erstattung der nachgewiesenen angemessenen Auslagen und ggf. im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten pauschal gewährte (Frei-)Beträge (z.B. sog. Ehrenamtspauschale, Aufwandsentschädigung). Diese wie die Gewährung angemessener Vergütungen aufgrund eines gesonderten Vertrages kann in geeigneten Fällen vom Vorstand beschlossen werden.

3.5 Der Verein ist berechtigt, seine Mittel teilweise im Rahmen des § 58 Nr.2 AO auch anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuzuwenden.

3.6 Der Verein erfüllt seine Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S.2 AO. Der Verein kann zur Verwirklichung seines Zweckes Zweckbetriebe unterhalten.

3.7 Die Weiterleitung der Mittel sowohl an eine ausländische Körperschaft als auch an im Ausland ansässige Hilfspersonen des Vereins erfolgt nur aufgrund gesonderter Einzelverträge, in denen sich u.a. der jeweilige Empfänger verpflichtet, einen Verwendungsnachweis vorzulegen, der den inländischen Finanzbehörden die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendungen ermöglicht. So ist mit Abschluß des Projekts oder aber mindestens jährlich ein detaillierter Rechenschaftsbericht unter Beifügung geeigneter Belege und Nachweise über die Verwendung der Mittel des Vereins vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, daß mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwirklicht werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts abredewidrig nicht nach, wird die Weiterleitung von Vereinsmitteln unverzüglich eingestellt. Das Nähere kann in einer gesondert schriftlich abgeschlossenen Vereinbarung geregelt werden.

3.8 Der Verein kann sich zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke mit anderen Organisationen zu gemeinsamen Projekten zusammenschließen. Näheres ist in einer schriftlichen Projektvereinbarung zu vereinbaren.

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